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AK hilft bei Patientenverfügungen

18.10.2016
AK hilft bei Patientenverfügungen

Arbeiterkammer Salzburg bietet neues Service an:
KOSTENLOSE PATIENTENVERFÜGUNG FÜR ALLE AK-MITGLIEDER AB JÄNNER 2017


Ab 1. Jänner unterstützt die Arbeiterkammer Salzburg ihre Mitglieder bei der Erstellung einer Patientenverfügung. Was bisher für die Salzburger mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden war, oft mangels zentralem Register und Nachschau ins Leere ging und obendrein noch viel Geld kostete, wird künftig von der AK kostenlos angeboten. „Mit diesem einzigartigen Service wollen wir unseren Mitgliedern ermöglichen, im Fall einer schweren Krankheit oder eines Unfalls, selbst zu entscheiden, wie die medizinische Behandlung aussehen soll“, so AK-Präsident Siegfried Pichler. „Als Arbeiterkammer setzen wir uns für ein selbstbestimmtes Leben ein. Unser Maßstab ist der mündige Patient.“ Und: Die AK fordert umfangreiche Änderungen des Patientenverfügungsgesetzes.

Wer bis zuletzt selbst über sein Leben bestimmen will, sollte sich früher oder später mit der Patientenverfügung auseinandersetzen. Darin kann jeder schriftlich – eigenständig – festlegen, welche medizinischen Behandlungen im Fall eines Unfalls oder einer unheilbaren Krankheit zu unterlassen sind. Denn für viele ist zum Beispiel die Vorstellung, monatelang nur mehr von Maschinen am Leben erhalten zu werden, ein Albtraum. In Österreich ist das Patientenverfügungsgesetz im Jahr 2006 in Kraft getreten. „Das war ein wichtiger Schritt in Richtung mündiger Patient“, so AK-Präsident Pichler.

„Doch nur wenige Menschen nehmen dieses Service in Anspruch. Nicht, weil sie nicht wollen, sondern weil die Hürden bei der Ausstellung sehr groß sind. Strenge Formvorschriften, hohe Anwalts-, Notar- und Arztkosten, lange Wartezeiten sowie der damit einhergehende bürokratische Aufwand wirken für viele abschreckend“, berichtet AK-Gesundheitsreferentin Gabi Burgstaller.

Mit dem neuen Beratungs- und Serviceangebot – bei dem aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage ein Rechtsanwalt beigezogen werden muss – will die Arbeiterkammer Salzburg Arbeitnehmern und Pensionisten gleichermaßen die Chance auf eine kostenlose Patientenverfügung ermöglichen. „Jeder Mensch hat das Recht auf ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben – auch im Falle eines schweren Unfalls oder einer unheilbaren Krankheit“, betont Siegfried Pichler und weist darauf hin, dass das neue Serviceangebot ab 1. Jänner 2017 startet.


NUR 2600 SALZBURGER BESITZEN EINE PATIENTENVERFÜGUNG
Laut einer Studie des Instituts für Ethik in der Medizin besitzen rund vier Prozent der Österreicher eine Patientenverfügung – lediglich ein Drittel davon ist verbindlich. „Verbindlich bedeutet, dass sich die Ärzte an Vorgaben halten müssen“, so AK-Gesundheitsreferentin Gabi Burgstaller. „Aber auch nur, wenn sie Kenntnis von der Existenz einer Patientenverfügung haben.“ Schätzungen zufolge können nur 2.600 Personen im Bundesland Salzburg ein solches rechtlich verbindliches Dokument vorweisen.

Damit eine Verfügung rechtlich bindend ist, muss eine ärztliche und juristische Beratung erfolgen. Die Dienstleistung kostet sowohl beim Rechtsanwalt bzw. Notar als auch beim Arzt Geld. Beispiel: Eine Patientin mit schwerer Krebserkrankung, die zusätzlich noch Ausgleichszulagenbezieherin ist, kann diese finanzielle Hürde kaum nehmen. „Die Entscheidungsfreiheit über die eigene Gesundheit darf nicht an der Geldfrage scheitern – das entspricht nicht den Vorstellungen einer modernen Gesellschaft, wo eine Zwei-Klassen-Medizin keinen Platz haben darf“, betont der AK-Präsident.


ZWEI JAHRE WARTEZEIT BEI SALZBURGER PATIENTENVERTRETUNG
Ein, mit jenem der AK Salzburg vergleichbares Angebot ist, nur bei der Patientenanwaltschaft zu finden. Auch sie kann die Erstellung einer Patientenverfügung zum Nulltarif anbieten. Aber: Aufgrund des großen Andranges und wohl auch wegen Personalknappheit beträgt die Wartezeit in Salzburg mindestens zwei Jahre. Erst dann kann die kostenlose Dienstleistung in Anspruch genommen werden. „Da man nie wissen kann, wann man – durch Unfall oder Krankheit – in eine Situation gerät, in der eine Patientenverfügung notwendig wäre, ist eine zweijährige Wartezeit schlicht unzumutbar“, so Siegfried Pichler, der gleichzeitig betont: „Unser Angebot wird die Lage in Salzburg sichtlich verbessern, eine Verfügung für Patienten wird dann nicht mehr nur jenen Menschen zu Gute kommen, die lange Wartezeiten in Kauf nehmen oder die finanziellen Möglichkeiten besitzen, sondern allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.“


AK FORDERT UMFASSENDE GESETZESÄNDERUNGEN
„Neben der Beratungssituation in Salzburg braucht auch das Patientenverfügungsgesetz selbst – nach zehnjährigem Schattendasein – eine grundlegende Vereinfachung“, sagt Gabi Burgstaller. Dementsprechend macht sich die Arbeiterkammer Salzburg für folgende Reformen stark:

    Einheitliches Register – verpflichtendes Hineinsehen
Im Patientenverfügungsgesetz fehlt die gesetzliche Grundlage für ein zentrales Register, auf das alle Krankenhäuser sowie Ärztinnen und Ärzte einen einfachen und zuverlässigen Zugriff haben. Derzeit bestehen zwei Register, eines der Notariatskammer in Kooperation mit dem Roten Kreuz und eines der Rechtsanwaltskammer. Allerdings sind die Eintragungen mit zusätzlichen Kosten verbunden und es besteht weder eine Registrierungspflicht noch eine Verpflichtung der Gesundheitsdienstleister Einsicht zu nehmen. Selbst die wenigen Menschen, die zurzeit eine verpflichtende Patientenverfügung haben, können nicht sicher sein, dass ihre Patientenverfügung bekannt und beachtet wird!

Forderung: „Deshalb ist ein zentrales Register für alle Patientenverfügungen wichtig. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Verfügungen im Fall des Falles schnell und zuverlässig vom Gesundheitspersonal gefunden werden können“, sagt Burgstaller. „Der Zeitpunkt für eine Gesetzesänderung  erscheint gerade sehr passend, da mit nächstem Jahr die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) flächendeckend in Österreich eingeführt wird. Dieses System soll auch für die Registrierung und Speicherung von Patientenverfügungen genutzt werden.“ Und: Mit der Einführung eines zentralen Registers sind die Ärzte zu verpflichten, dass sie die elektronische Gesundheitsakte jedes Patienten auf eine bindende Verfügung überprüfen. „Dem Wunsch des Patienten muss Folge geleistet werden“, so die AK-Gesundheitsreferentin. „Jeder hat das Recht über das Ausmaß der medizinischen Behandlung selbst zu entscheiden!“
    Unbeschränkte Geltungsdauer
Darüber hinaus unterliegt die verbindliche Patientenverfügung einer beschränkten Geltungsdauer von nur fünf Jahren. Nach dieser Frist muss die Patientenverfügung erneuert werden. Was natürlich wieder mit Kosten und bürokratischem Aufwand einhergeht. Bei Wartezeiten bis zu zwei Jahren ist das absurd.

Forderung: „Aus diesem Grund fordert die AK die Abschaffung der zeitlichen Befristung“, so die AK-Gesundheitsreferentin, die gleichzeitig darauf hinweist: „Eine Befristung darf höchstens vom Patienten festgelegt werden.“

 

AK: NEUES SERVICE IM SINNE DER MENSCHEN
Auch der internationale Vergleich bestätigt die Notwendigkeit des neuen AK-Services: Gegenüber unserem Nachbarn Deutschland beispielsweise schneidet das österreichische Patientenverfügungssystem deutlich patientenunfreundlicher ab und zum anderen ist es in der Bevölkerung weniger stark verbreitet. In Deutschland liegt der Verbreitungsgrad bei 15 Prozent – in Österreich nur bei vier bzw. eine verbindlich geltende Patientenverfügung besitzen sogar nur ein Prozent der Österreicher.

„Die derzeitige gesetzliche Situation ist mit einem modernen Verständnis von einer mündigen Patientin oder Patienten nicht vereinbar, es ist sozial ungerecht, in der Praxis schwer umsetzbar“, so AK-Präsident Pichler. „Im Sinne der Menschen braucht es eine maßgebliche Veränderung. Mit unserem neuen Serviceangebot und den Forderungen an den Gesetzgeber wollen wir diese Schieflage bekämpfen!“

Kontakt und Infos:

AK-Präsident Siegfried Pichler, Tel.: 0664-530 0 530
Mag. Gabi Burgstaller, AK-Gesundheitsreferentin, Tel.: 0662 8687 - 410

 


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